Unerlaubte Unterstützung von Wettkämpfern


Aus gegebenem Anlass machen wir nochmal darauf aufmerksam, dass das Unterstützen von Wettkämpfern aus dem Innenraum des Stadions nicht zulässig ist (vgl. Regel 144 IWR).
Dazu gehören:

-          Unterstützung aus dem Innenraum bzw. aus dem Wettkampfbereich (z.B. Anfeuern)
-          Schrittmachen (z.B. mitlaufen) durch nicht am Wettkampf beteiligte Personen

Dies führt zu einer Verwarnung und im Wiederholungsfall zur Disqualifikation!

In diesem Zusammenhang möchten wir auch grundsätzlich nochmal darauf hinweisen, dass es ausschließlich Offiziellen und Wettkämpfern oder anderen autorisierten Personen mit gültiger Akkreditierung erlaubt ist, sich im Innenraum aufzuhalten (vgl. Regel 133 IWR).

Im Sinne des Fairplays und für einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltungen bitten wir alle Beteiligten diese Regeln einzuhalten.